Die Europäische Union hat mit der neuen Verpackungsverordnung PPWR einen entscheidenden Schritt hin zu einer nachhaltigeren Zukunft unternommen. Diese Verordnung, die ab August 2026 EU-weit verbindlich angewandt werden soll und bereits seit dem 11. Februar 2025 in Kraft getreten ist, zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen von Verpackungen drastisch zu reduzieren.
Der erste Teil dieser Beitragsreihe beleuchtete die grundlegenden Aspekte der PPWR, insbesondere die neuen Kriterien zur Bewertung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen und die Vorreiterrolle von Weißblech in diesem Kontext.
Aufbauend auf diesen Grundlagen widmet sich der zweite Teil der Betrachtung der Recyclingraten von Verpackungsstahl und der Definition des Recycled Content. Er zeigt, wie die Stahlindustrie aktiv daran arbeitet, den Materialkreislauf zu schließen und welche besonderen Eigenschaften Stahl zu einem idealen Material für eine zirkuläre Wirtschaft machen.
Der abschließende dritte Teil schlägt die Brücke zurück zur PPWR und untersucht, wie Weißblech bereits heute die ambitionierten Recyclingziele dieser Verordnung nicht nur erfüllt, sondern sogar übertrifft. Darüber hinaus wird die geplante Einführung eines harmonisierten Labeling-Systems im Kontext der PPWR beleuchtet und dessen Bedeutung für eine verbesserte Mülltrennung und eine gestärkte Kreislaufwirtschaft hervorgehoben.
1. Teil PPWR im Fokus: Recyclingfähigkeit als neuer Standard
Die neue europäische Verpackungsverordnung PPWR, deren Bestimmungen ab August 2026 EU-weit gelten, markiert einen Wendepunkt in der Herstellung und Verwendung von Verpackungen. Ihr Kernziel ist die signifikante Reduzierung der Umweltauswirkungen von Verpackungen durch die Förderung von Recyclingfähigkeit und die Minimierung von Verpackungsabfällen. Für Verbraucher bedeutet dies konkret, dass zukünftig im Supermarkt vorwiegend Verpackungen zu finden sein werden, die zu über 80 Prozent recyclingfähig sind – ein klarer Gewinn für die Umwelt.
Die PPWR führt ein transparentes Bewertungssystem für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen ein, das in drei Stufen unterteilt ist: A (mindestens 95 Prozent), B (mindestens 80 Prozent) und C (mindestens 70 Prozent). Diese klare Struktur schafft Transparenz und ermöglicht es Herstellern und Verbrauchern, die Umweltfreundlichkeit von Verpackungen besser einzuschätzen und ihr Einkaufsverhalten darauf auszurichten.
Eine entscheidende Vorgabe ist, dass Verpackungen, die weniger als 80 Prozent Recyclingfähigkeit aufweisen, ab 2038 nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen. Diese ambitionierte Zielsetzung unterstreicht den Ernst der Lage und den dringenden Bedarf an nachhaltigeren Verpackungslösungen.
In diesem Kontext erweist sich Weißblech als ein wahres Vorbild. Verpackungen aus diesem Material erreichen bereits heute eine herausragende Recyclingfähigkeit. Bei der klassischen Lebensmitteldose liegt dieser Wert bei über 95 Prozent, was auf die nahezu reine Materialzusammensetzung zurückzuführen ist. Selbst bei Aerosoldosen, die neben Weißblech auch Kunststoffkomponenten wie Sprühkopf und Ventil enthalten, wird eine Recyclingfähigkeit von über 80 Prozent erreicht – ebenso bei Kronenkorken.
Auch Verpackungen aus Weißblech für Farben, Lacke oder ähnliche Produkte erreichen diese Spitzenwerte bereits seit einigen Jahren. Diese Zahlen, die vom Umweltbundesamt bestätigt wurden, belegen eindrücklich das Potenzial von Weißblech als nachhaltige Verpackungslösung, die die Anforderungen der PPWR schon heute erfüllt.