Der Begriff „Rezyklatanteil“ (recycled content) beschreibt den Anteil an Sekundärrohstoffen in einer Verpackung und gewinnt im Zuge der europäischen Regulierung zunehmend an Bedeutung. Mit der EU Packaging and Packaging Waste Regulation hat sich die regulatorische Landschaft grundlegend verändert. Die Verordnung ist bereits 2025 in Kraft getreten und wird nun schrittweise wirksam.
„Während für Kunststoffverpackungen spezifische Mindestquoten für den Einsatz von Rezyklaten (Input) festgelegt wurden, fokussiert die PPWR bei Metallverpackungen primär auf die Recyclingfähigkeit (Output). Das bedeutet: Auch für Weißblech gelten ab 2030 verbindliche Design-Vorgaben im Rahmen des Recyclability Performance Gradings. Verpackungen müssen dabei hohe Effizienzklassen (A bis C) erreichen, um langfristig marktfähig zu bleiben. Aufgrund seiner Materialeigenschaften und der hocheffizienten Sortierbarkeit erfüllt Weißblech diese Anforderungen jedoch bereits heute systembedingt auf höchstem Niveau.“
Diese regulatorische Sonderstellung ist eng mit den Materialeigenschaften von Stahl verknüpft. Stahl gilt als sogenanntes permanentes Material, das ohne grundlegenden Qualitätsverlust wiederverwertet werden kann. Gleichzeitig existiert ein etablierter und wirtschaftlich relevanter Markt für Stahlschrott, wodurch der Einsatz von Sekundärrohstoffen bereits systemimmanent erfolgt und nicht regulatorisch erzwungen werden muss.
Herausforderung der Bemessung: System statt Einzelprodukt
Die exakte Bestimmung eines Rezyklatanteils auf Ebene einer einzelnen Verpackung ist bei Stahl technisch nicht direkt messbar. Der Grund liegt in den Produktionsprozessen: In Hochöfen und Elektrolichtbogenöfen werden Primär- und Sekundärrohstoffe gemeinsam eingesetzt und vollständig vermischt.
In Europa erfolgt die Herstellung von Weißblech in einem stark vernetzten Produktionssystem. Während es zahlreiche Stahlwerke gibt, existiert nur eine begrenzte Anzahl spezialisierter Anlagen für die Produktion von Weißblech. Daraus ergibt sich eine logistische Realität: Verpackungsstahl wird nicht zwingend dort recycelt, wo er später wieder als Verpackung eingesetzt wird.
Aus ökologischer Sicht ist dies jedoch unproblematisch. Entscheidend ist nicht die Rückführung in dasselbe Produkt („closed loop“), sondern die Aufrechterhaltung des Materialkreislaufs insgesamt. Stahl aus Verpackungen kann ebenso in Bau-, Automobil- oder Maschinenbauanwendungen eingesetzt werden – und bleibt damit dauerhaft im Kreislauf.
Dieses System folgt dem Grundgedanken regionaler Stoffströme innerhalb der EU, bei dem Transportwege minimiert und Ressourcen effizient genutzt werden.
Rezyklatanteile in der Praxis
Um dennoch eine Orientierung für Marktakteure zu schaffen, arbeitet Steel for Packaging Europe (Verband der europäischen Hersteller von Verpackungsstahl mit Sitz in Brüssel ) mit statistischen Modellwerten. Diese setzen die Menge des in Europa gesammelten Verpackungsstahls ins Verhältnis zur Gesamtproduktion von Verpackungsstahl.
Aktuelle Einordnungen für 2026 bewegen sich in einer Bandbreite von etwa 65 bis 70 Prozent. Dabei handelt es sich ausdrücklich um modellhafte Durchschnittswerte, die für Kommunikations- und Vergleichszwecke dienen. Eine physikalische Rückverfolgbarkeit einzelner Materialströme ist aufgrund der vollständigen Durchmischung im Produktionsprozess nicht möglich.
Recyclingquoten: Die entscheidende Kennzahl
Im Gegensatz zum Rezyklatanteil ist die Recyclingquote eine direkt messbare und belastbare Größe. Hier zeigt sich die Stärke von Weißblech besonders deutlich.
In Deutschland liegt die Recyclingquote für Verpackungsstahl seit Jahren auf sehr hohem Niveau und überschreitet im Konsumgüterbereich bzw. bei privaten Verbrauchern regelmäßig die Marke von 90 Prozent. Zuletzt gemeldete Werte lagen bei über 94 Prozent für den privaten Endverbrauch. Auch auf europäischer Ebene bewegt sich die Recyclingquote stabil um rund 80 Prozent.
Damit erfüllt Stahl bereits heute wesentliche Zielsetzungen der europäischen Kreislaufwirtschaft, die im Rahmen der PPWR weiter konkretisiert werden.
Die hohe Recyclingfähigkeit basiert maßgeblich auf den physikalischen Eigenschaften des Materials. Stahl ist magnetisch und lässt sich daher effizient aus Abfallströmen separieren, was eine nahezu vollständige Rückgewinnung ermöglicht.
Recyclability und zukünftige Bewertungssysteme
Die PPWR sieht die Einführung eines standardisierten Bewertungssystems für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen vor. Dieses sogenannte „Recyclability Performance Grading“ wird künftig Einfluss auf die Höhe von Lizenzentgelten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) haben.
Aufgrund der sehr guten Sortier- und Recyclingfähigkeit wird erwartet, dass Weißblechverpackungen in hohe Bewertungskategorien eingeordnet werden. Konkrete und verbindliche Einstufungen liegen jedoch derzeit noch nicht final vor.
Materialeigenschaften: Kreislauffähigkeit ohne Qualitätsverlust
Ein wesentlicher Vorteil von Stahl liegt in seiner nahezu unbegrenzten Recyclingfähigkeit. Im Gegensatz zu vielen anderen Materialien bleiben die grundlegenden Eigenschaften auch nach mehrfacher Wiederverwertung erhalten. Zwar können Verunreinigungen im Prozess eine Rolle spielen, diese werden jedoch im Rahmen der Stahlherstellung weitgehend eliminiert.
Organische Bestandteile wie Lacke oder Beschichtungen werden bei hohen Temperaturen entfernt, sodass ein hochwertiger Werkstoff entsteht, der erneut in unterschiedlichsten Anwendungen eingesetzt werden kann.
Fazit: Systemleistung statt Einzelkennzahl
Weißblech steht exemplarisch für eine funktionierende industrielle Kreislaufwirtschaft. Während bei anderen Materialien der Fokus stark auf Rezyklatanteilen liegt, zeigt sich bei Stahl, dass die Gesamtleistung des Systems entscheidend ist.
Für Unternehmen bedeutet dies: Nicht der rechnerische Rezyklatanteil einer einzelnen Verpackung ist die zentrale Kenngröße, sondern die hohe Recyclingquote, die effiziente Rückgewinnung und die damit verbundene Reduktion von CO₂-Emissionen.
